Ab 7. Juni gilt Öffnungsschritt 3.
Im Freien ab sofort keine Testpflicht mehr. Nur im Innenbereich gelten die 3Gs (genesen, getestet, geimpft) sowie Maskenpflicht bis zum Trainingsraum und Einhaltung des Mindestabstandes.
Es gibt keine Personenbegrenzung, 10 qm pro Person.